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Grisebach

Bezahlung und Transport

Ihr Kunstwerk auf dem Weg zu Ihnen.

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Zuschlag und Hammerpreis

Sie erhalten den Zuschlag, auch Hammerpreis genannt, wenn nach dreimaligem Aufruf Ihres Gebots kein höheres Gebot abgegeben wird. Mit dem Zuschlag verpflichten Sie sich zur Abnahme des Kunstgegenstandes und zur Zahlung des Kaufpreises.

Der Kaufpreis besteht aus dem Hammerpreis zuzüglich Aufgeld, welches sich wie folgt zusammensetzt:

Bei Kunstwerken ohne gesonderte Markierung beträgt das Aufgeld 32%. Auf den Teil des Hammerpreises, der 1.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 27% berechnet. Auf den Teil des Hammerpreises, der 4.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 22% berechnet. In diesem Aufgeld sind alle pauschalen Gebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG). Sie werden bei der Rechnungsstellung nicht einzeln ausgewiesen.

Bei Kunstwerken mit der Markierung „N“ hinter der Losnummer wird neben dem oben beschriebenen Aufgeld nach Differenzbesteuerung zusätzlich die bei der Einfuhr des Kunstwerkes in das Gemeinschaftsgebiet der EU verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7% vom Hammerpreis abgerechnet.

Bei im Katalog mit dem Buchstaben „R“ hinter der Losnummer gekennzeichneten Kunstgegenständen wird auf den Hammerpreis ein Aufgeld von 27% berechnet. Auf den Teil des Hammerpreises, der 1.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 22% berechnet. Auf den Teil des Hammerpreises, der 4.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 17% berechnet. Auf den Hammerpreis und das Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19% aufgeschlagen (vgl. jeweils § 4 Versteigerungsbedingungen).

Hinzukommen können pauschale Gebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Käufern mit Wohnsitz außerhalb der EU entfällt die Umsatzsteuer, wenn das Kunstwerk dorthin versandt wird. Die zollamtlichen Regelungen übernimmt Grisebach oder die Kunstspedition. Die Kosten trägt der Käufer.

Bezahlung

Der Kaufpreis ist in Euro an Grisebach per Überweisung zu entrichten. Schecks und andere unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber angenommen.

Ist der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung noch nicht beglichen, tritt Verzug ein.

Ab Eintritt des Verzuges verzinst sich der Kaufpreis mit 1% monatlich, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche.

Lagerung und Abholung

Der Käufer ist verpflichtet, den ersteigerten Kunstgegenstand spätestens einen Monat nach Erteilung des Zuschlags abzuholen. Grisebach ist jedoch nicht verpflichtet, den ersteigerten Kunstgegenstand vor vollständiger Bezahlung des in der Rechnung ausgewiesenen Betrages an den Käufer herauszugeben. Das Eigentum geht auf den Käufer erst nach vollständiger Begleichung des Kaufpreises über.

Das ersteigerte Kunstwerk wird von Grisebach bis zu einem Monat nach der Auktion versichert und sorgsam und gebührenfrei aufbewahrt. Danach besteht das Recht für Grisebach, die Kosten für diesen Aufwand dem Käufer in Rechnung zu stellen. Wahlweise kann Grisebach statt dessen den Kunstgegenstand in den eigenen Räumen einlagern gegen Berechnung einer monatlichen Pauschale von 0,5% des Kaufpreises für Lager und Versicherungskosten.

Annahmeverzug: Holt der Käufer den Kunstgegenstand nicht innerhalb von einem Monat ab und erteilt er innerhalb dieser Frist auch keinen Auftrag zur Versendung des Kunstgegenstandes, gerät er in Annahmeverzug.

Transport

Der Versand der von Ihnen erworbenen Kunstwerke ist per Kunstspedition, Kurierdienst oder auf dem Postweg möglich. Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl und Beauftragung einer fachgerechten und günstigen Transportweise Ihrer Kunstwerke behilflich. Ihrer Rechnung wird eine Versandanweisung beigefügt, die Sie entsprechend Ihren Wünschen ausfüllen und an uns senden. Nach vollständigem Zahlungseingang ist das von Ihnen ersteigerte Kunstwerk zur Abholung bereit bzw. wird anweisungsgemäß an Sie versandt. Die Kosten für Transport und Versicherung gehen zu Ihren Lasten.

Bei Fragen bezüglich des Versands steht unser Logistik-Team für Sie persönlich zur Verfügung.

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