Sie erhalten den Zuschlag, auch Hammerpreis genannt, wenn nach dreimaligem Aufruf Ihres Gebots kein höheres Gebot abgegeben wird. Mit dem Zuschlag verpflichten Sie sich zur Abnahme des Kunstgegenstandes und zur Zahlung des Kaufpreises.
Der Kaufpreis besteht aus dem Hammerpreis zuzüglich Aufgeld, welches sich wie folgt zusammensetzt:
Bei Kunstwerken ohne gesonderte Markierung beträgt das Aufgeld 32%. Auf den Teil des Hammerpreises, der 1.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 27% berechnet. Auf den Teil des Hammerpreises, der 4.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 22% berechnet. In diesem Aufgeld sind alle pauschalen Gebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG). Sie werden bei der Rechnungsstellung nicht einzeln ausgewiesen.
Bei Kunstwerken mit der Markierung „N“ hinter der Losnummer wird neben dem oben beschriebenen Aufgeld nach Differenzbesteuerung zusätzlich die bei der Einfuhr des Kunstwerkes in das Gemeinschaftsgebiet der EU verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7% vom Hammerpreis abgerechnet.
Bei im Katalog mit dem Buchstaben „R“ hinter der Losnummer gekennzeichneten Kunstgegenständen wird auf den Hammerpreis ein Aufgeld von 27% berechnet. Auf den Teil des Hammerpreises, der 1.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 22% berechnet. Auf den Teil des Hammerpreises, der 4.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 17% berechnet. Auf den Hammerpreis und das Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19% aufgeschlagen (vgl. jeweils § 4 Versteigerungsbedingungen).
Hinzukommen können pauschale Gebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Käufern mit Wohnsitz außerhalb der EU entfällt die Umsatzsteuer, wenn das Kunstwerk dorthin versandt wird. Die zollamtlichen Regelungen übernimmt Grisebach oder die Kunstspedition. Die Kosten trägt der Käufer.