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Grisebach

Glossar

Von A wie Abbildungen, Abholung, Art Loss Register ... bis Z wie Zoll, Zuschlag, Zustandsbericht ... Alle wichtigen Begriffe zu unseren Auktionen kurz erläutert.

A – Abbildungen, Abholung, Aufgeld ...

Abbildungen
Alle zu versteigernden Kunstwerke werden in unseren Katalogen abgebildet. Die Höhe der Kosten ist von der Zuordnung zu den Katalogen abhängig und wird in unseren Einliefererbedingungen geregelt.

Abholung
Alle ersteigerten Kunstwerke können auch persönlich bei uns abgeholt werden. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, sind wir für rechtzeitige Mitteilung des Abholtermins dankbar. ja.

Art Loss Register
Grisebach ist Partner des Art Loss Register. Sämtliche Kunstwerke in unseren Katalogen, sofern sie eindeutig identifizierbar sind und einen Schätzwert ab 1.000 Euro haben, werden von dem Art Loss Register individuell geprüft.

Aufgeld
Auf den Hammerpreis wird ein Aufgeld erhoben:

– Bei Kunstwerken ohne gesonderte Markierung beträgt das Aufgeld 32 %. Auf den Teil des Hammerpreises, der 1.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet. Auf den Teil des Hammerpreises, der 4.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % berechnet. In diesem Aufgeld sind alle pauschalen Gebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG). Sie werden bei der Rechnungsstellung nicht einzeln ausgewiesen.

– Bei Kunstwerken mit der Markierung „N“ hinter der Losnummer wird neben dem oben beschriebenen Aufgeld nach Differenzbesteuerung zusätzlich die bei der Einfuhr des Kunstwerkes in das Gemeinschaftsgebiet der EU verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7% vom Hammerpreis abgerechnet.

– Bei im Katalog mit dem Buchstaben „R“ hinter der Losnummer gekennzeichneten Kunstgegenständen wird auf den Hammerpreis ein Aufgeld von 27 % berechnet. Auf den Teil des Hammerpreises, der 1.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % berechnet. Auf den Teil des Hammerpreises, der 4.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 17 % berechnet. Auf den Hammerpreis und das Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % aufgeschlagen (vgl. jeweils § 4 Versteigerungsbedingungen).

Aufruf
Der Auktionator ruft jedes Los der Auktion unterhalb bzw. zum Limit auf. Anschließend werden die Gebote entgegengenommen, bis das höchste Gebot den Zuschlag erhält.

Auktion
Unsere Auktionen sind öffentliche Versteigerungen für alle im Katalog verzeichneten Kunstwerke (Ausnahme: zurückgezogene Lose). Die Preisermittlung erfolgt durch die Gebote, das höchste Gebot erhält den Zuschlag.

Auktionator
Der Auktionator leitet die Auktion und ist für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

Auktionsergebnisse
Alle Ergebnisse unserer Auktionen werden im Internet auf unserer Homepage zeitnah veröffentlicht.

An unsere Kunden wird auf Wunsch nach Abschluss des Nachverkaufs eine gedruckte Ergebnisliste verschickt.

Ausfuhr
Bei Käufern mit Wohnsitz außerhalb der EU entfällt die Umsatzsteuer, wenn das Kunstwerk dorthin versandt wird. Die zollamtlichen Regelungen übernimmt Grisebach oder die Kunstspedition. Die Kosten trägt der Käufer (Weiteres vgl. Versteigerungsbedingungen § 4).

Ausgewählte Werke
Der Katalog „Ausgewählte Werke“ umfasst Kunstwerke, die Grisebach innerhalb des gesamten Auktionsangebotes als besonders eingestuft hat. Sie werden in einer gesonderten Abendauktion angeboten.

Ausrahmen
Alle Werke werden von unseren Experten zwecks Katalogisierung und Zustandsbeschreibung ausgerahmt.

Ausstellungen
Außerhalb der Vorbesichtigungszeiten werden in den Räumen von Grisebach wechselnde Ausstellungen gezeigt.

B – Bankreferenz, Bieten, Bieteranmeldung ...

Bankreferenz
Alle Kunden, die zum ersten Mal an unseren Auktionen teilnehmen möchten, müssen eine zeitnahe Bankreferenz vorlegen, die ihre Zahlungsfähigkeit bestätigt. Nutzen Sie dazu unsere Bieter-Erstanmeldung.

Bezahlung
Die Bezahlung ist in Euro an Grisebach zu leisten. Bei Zahlung in ausländischer Währung geht ein etwaiger Kursverlust zu Lasten des Käufers.

Bieten
Alle Kunstwerke einer Auktion können durch unterschiedliche Arten von Geboten ersteigert werden:
Sie haben die Möglichkeit

a) persönlich vor Ort,

b) durch einen Bevollmächtigten,

c) schriftlich (per Post, per Fax oder über das Internet)

d) telefonisch oder

e) online live über das Internet an der Versteigerung teilzunehmen.

Bieteranmeldung
Alle Bieter, die persönlich an der Auktion teilnehmen möchten, sollten vorher eine Bieternummer reservieren. Grisebach muß bei allen neuen Bietern die Möglichkeit haben, eine zeitnahe Bankreferenz einzuholen.

Bieternummer
Alle Bieter erhalten – unabhängig von der Art des Gebotes - eine Bieternummer für die aktuelle Auktion, durch die sie intern klar identifizierbar sind.

C – Condition Report

Condition Report
Der Condition Report (Zustandsbericht) wird von unseren Kunsthistorikern verfasst und enthält eine detaillierte Beschreibung des Zustands eines Kunstwerkes. Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Auf Wunsch kann er auch in Englisch erstellt werden.

Obwohl wir im Zweifelsfall den Rat von Restauratoren einholen, machen wir darauf aufmerksam, dass die Beurteilung im Rahmen der Haftungsbegrenzung unserer Versteigerungsbedingungen (§ 7) erfolgt. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt werden, sie sind gebraucht. Jeder Interessent kann sich während unserer Vorbesichtigungen einen persönlichen Eindruck des Zustands eines Kunstwerkes verschaffen.

D – Differenzbesteuerung

Differenzbesteuerung

Bei Kunstgegenständen ohne besondere Kennzeichnung im Katalog berechnet sich der Kaufpreis wie folgt:

Bei Käufern mit Wohnsitz innerhalb der EU berechnet Grisebach auf den Hammerpreis eine Aufgeld von 32%. Auf den Teil des Hammerpreises der 1.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 27% berechnet. Auf den Teil des Hammerpreises, der 4.000.000 EUR übersteigt, wird ein Aufgeld von 22% berechnet. In diesem Aufgeld sind alle pauschalen Gebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG). Sie werden bei der Rechnungsstellung nicht einzelnen ausgewiesen (bitte beachten Sie dazu auch §4 unserer Versteigerungsbedingungen).

E – Eigentum, Einfuhrumsatzsteuer, Einlieferung ...

Eigentum
Der Einlieferer versichert, Eigentümer des eingelieferten Kunstgegenstandes zu sein oder vom Eigentümer ermächtigt zu sein, über den Kunstgegenstand zu verfügen. Er versichert, dass an dem Kunstgegenstand keine Rechte Dritter bestehen.

Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum eines Kunstwerkes geht erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages auf den Käufer über.

Einfuhrumsatzsteuer
Bei Kunstwerken mit der Kennzeichnung „N“ für Import handelt es sich um Kunstwerke, die in die EU zum Verkauf eingeführt wurden. In diesen Fällen wird zusätzlich zum Aufgeld die verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von derzeit 7 % des Hammerpreises erhoben.

Einlieferung
Möchte ein Kunde Kunstwerke in einer Auktion zum Verkauf anbieten, müssen diese bis zu einem bestimmten Termin eingeliefert werden. Nur so ist eine rechtzeitige und verantwortungsvolle Katalogisierung möglich.

Ergebnisse
Alle Ergebnisse unserer Auktionen werden im Internet auf unserer Homepage zeitnah veröffentlicht. An unsere Kunden wird auf Wunsch nach Abschluss des Nachverkaufs eine gedruckte Ergebnisliste verschickt.

Expertise
Stellt Grisebach bei der Prüfung eines Kunstwerks fest, dass die Authentizität eines Kunstwerks nicht gesichert ist, werden wir uns bemühen, eine Expertise von dem anerkannten Experten einzuholen. Der Einlieferer trägt nach Rücksprache die Kosten für die Expertise und ggf. den Hin- und Rücktransport zum Experten.

F – Folgerechtsabgabe

Folgerechtsabgabe

Nach § 26 UrhG hat bei der Versteigerung von Originalwerken der bildenden Kunst oder der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ablauf des Kalenderjahres der Versteigerung verstorben ist (§64 UrhG), der Veräußerer eine Folgerechtsabgabe zu leisten, deren Höhe sich nach § 26 Abs. 2 UrhG bemisst und die höchstens 12.500,00 EUR beträgt. Grisebach stellt den Einlieferer hiervon frei; dafür entrichtet der Einlieferer an Grisebach eine anteilige Folgerechtsabgabe von 1,5 % des Hammerpreises, maximal 12.500,00 EUR, gegebenenfalls zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

G – Gebot, Geschäftsbedingungen, Gesellschafter

Gebot
Alle Kunstwerke einer Auktion können durch unterschiedliche Arten von Geboten ersteigert werden: Sie haben die Möglichkeit

a) persönlich vor Ort,

b) durch einen Bevollmächtigten,

c) schriftlich (per Post, per Fax oder über das Internet)

d) telefonisch oder

e) online live über das Internet an der Versteigerung teilzunehmen.

Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in den Auktionskatalogen, im Internet und im Versteigerungssaal veröffentlicht. Durch die Teilnahme an der Auktion oder Erteilung eines Auftrages für die Auktion erkennt der Kunde die Versteigerungsbedingungen an.

Gesellschafter
Grisebach wurde 1986 als GmbH (Villa Grisebach Auktionen GmbH) gegründet. Gesellschafter sind Bernd Schultz (seit 1986), Micaela Kapitzky (seit 2000), Dr. Markus Krause (seit 2011), Diandra Donecker (seit 2019) und Daniel von Schacky (seit 2022).

H – Hammerpreis

Hammerpreis
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Zuschlag wird auch als Hammerpreis bezeichnet.

I – Internet

Internet
Auf unserer Homepage können Sie sich rundum über Grisebach und unsere Auktionen informieren. Alle Kataloge werden ca. vier Wochen vor den Auktionen online gestellt. Ferner haben Sie die Möglichkeit, einen Newsletter zu bestellen und somit über alle aktuellen Termine persönlich informiert zu werden.

K – Kataloge, Kaufpreis, Kommission ...

Kataloge
Alle eingelieferten Kunstwerke werden für die Auktion von unseren Kunsthistorikern überprüft und katalogisiert. Neben den speziellen Katalogen für Photographie und Orangerie werden die anderen Werke in mehrere Kataloge aufgeteilt:

1) Ausgewählte Werke,

2) Kunst des 19., 20. und 21. Jahrhunderts, und

3) Third Floor - Schätzwerte bis 3.000 Euro.

Daneben gibt es ggf. Sonderkataloge, die sich einem Künstler oder einem Themenschwerpunkt widmen (z. B. Contemporary Art, Max Beckmann, Die Sammlung Rohde-Hinze).

Kaufpreis
Der Kaufpreis eines Kunstwerkes in der Auktion besteht aus dem Hammerpreis zuzüglich Aufgeld. Die gesetzliche Umsatzsteuer und Umlagen können hinzukommen (vgl. § 4 Versteigerungsbedingungen).

Kommission
Grisebach behält bei Verkauf vom Hammerpreis (Zuschlag) eine Kommission ein, die sich nach der Höhe des Zuschlags richtet und in den Einliefererbedingungen des Vertrags geregelt ist.

Kundenkartei
Alle Kunden, die in unserer Kundenkartei aufgenommen werden, können von dem umfassenden Service von Grisebach profitieren. Sie werden regelmäßig über die bevorstehenden Auktionen und Ausstellungen informiert.

Kunsthistoriker
Alle Kunstwerke werden von ausgebildeten Kunsthistorikern geprüft und wissenschaftlich katalogisiert.

L – Lagerung, Limit

Lagerung
Das ersteigerte Kunstwerk wird von Grisebach bis zu einem Monat nach der Auktion versichert und sorgsam und gebührenfrei aufbewahrt. Danach besteht das Recht für Grisebach, die Kosten für diesen Aufwand dem Käufer in Rechnung zu stellen (vgl. § 6 Versteigerungsbedingungen).

Limit
Der Einlieferer vereinbart mit Grisebach ein Limit, welches den unteren Schätzpreis nicht übersteigen darf. Wird das Limit nicht erreicht, darf der Auktionator in Ausnahmefällen einen Zuschlag unter Vorbehalt erteilen.

N – Nachverkauf, Newsletter

Nachverkauf
Nach der Auktion können unverkaufte Kunstwerke in der Regel in einem Zeitraum von zwei Monaten zu dem Limit erworben werden.

Newsletter
Grisebach verschickt online einen Newsletter, der über die aktuellen Ereignisse des Hauses informiert. Jeder Interessent kann sich online für diesen Service anmelden.

O – Online-Live-Bieten, Orangerie, Original

Online-Live-Bieten

An ausgewählten Auktionen können Sie auch über das Internet teilnehmen. Bitte registrieren Sie sich dazu und melden Sie sich dann zu der gewünschten Auktion an.

Registrieren

ORANGERIE Ausgewählte Objekte
Mit der Orangerie-Auktion integriert Grisebach seit Herbst 2012 das Schöne und Seltene der Dekorativen und Angewandten Künste, das Kuriose und Außergewöhnliche ins Auktionsangebot. Nicht der Zeitgeist steht im Mittelpunkt der Auswahl, sondern die Konversationsqualität der Kunstwerke von der Antike bis zum Bauhaus, von Möbeln bis hin zu Autographen. Präsentiert werden Objekte mit Aura, die zur sammlerischen Grenzüberschreitung animieren sollen.

Original
Grisebach versteigert nur Originale.

P – Photographie, Provenienz

Photographie
Die Photographie-Auktionen finden zweimal jährlich statt. Die Photographie-Abteilung erstellt hierfür einen eigenständigen Auktionskatalog.

Provenienz
Grisebach ist sich der Verantwortung für einen sensiblen Umgang mit Kunstwerken ungeklärter Eigentumsverhältnisse während der nationalsozialistischen Diktatur bewußt und stellt sich seit der Gründung des Auktionshauses 1986 dieser Verantwortung.

Grisebach unterzieht alle zu Auktionen eingelieferten Kunstwerke einer strengen Prüfung der Provenienz. Die Spezialisten des Hauses werden dabei unterstützt von einem Netzwerk internationaler Experten. Insbesondere gilt dies für Kunstwerke, deren Besitzwechsel in den Jahren zwischen 1933 bis 1945 nicht offen liegen und nicht dokumentiert sind.

Grisebach prüft in sämtlichen verfügbaren und ständig aktualisierten Quellen und Verzeichnissen, ob es bei zur Versteigerung eingereichten Kunstwerke irgendeinen Hinweis auf Diebstahl oder Raub durch nationalsozialistische Machthaber gibt. Wesentliche Quellen sind

– die internationale Datenbank ART LOSS REGISTER, der Grisebach alle zur Auktion vorgesehene Kunstwerke zur Prüfung meldet

– die von Bund und Ländern getragene Datenbank LOST ART der „Koordinierungsstelle Magdeburg“

– die jeweiligen Werkverzeichnisse der Künstler sowie Nachlaßverzeichnisse von Händlern und Sammlungen

– Dokumentationen von früheren Auktionen und Ausstellungen sowie jüngste Forschungsergebnisse.

Sollte sich nur ein geringster Anhaltspunkt ergeben, dass ein Werk eine fragliche Eigentumshistorie hat, wird es nicht zur Auktion zugelassen.

R – Rahmen, Regelbesteuerung, Restitution ...

Rahmen
Alle Werke, die als „gerahmt“ im Katalog verzeichnet sind, werden mit dem Rahmen versteigert. Leihrahmen sind als solche extra gekennzeichnet. Eine Haftung für die Beschädigung der Rahmen wird nicht übernommen.

Regelbesteuerung
Ist der Kaufpreis regelbesteuert (Markierung mit „R“ bei der Losnummer), wird auf Hammerpreis und Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% berechnet.

Repräsentanten
Um unsere Kunden auch vor Ort beraten zu können, haben wir in vielen Regionen (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Norddeutschland, Rheinland/Ruhrgebiet und Westfalen) sowie in der Schweiz (Zürich), Frankreich (Paris), Italien (Rom) und den USA (New York und Los Angeles) Repräsentanten. Diese arbeiten eng mit dem Berliner Hauptsitz zusammen und betreuen z. B. auch den oft kostengünstigeren Sammeltransport der Kunstwerke nach Berlin.

Restaurator
Für alle Gemälde, Skulpturen wie auch Arbeiten auf Papier haben wir zur Begutachtung ständigen Kontakt zu unabhängigen und angesehenen Restauratoren. Gegebenenfalls und nur nach Rücksprache mit dem Einlieferer wird ein Kunstwerk restauriert. Die Kosten trägt der Einlieferer.

Restitution
Grisebach ist sich der Verantwortung für einen sensiblen Umgang mit Kunstwerken ungeklärter Eigentumsverhältnisse während der nationalsozialistischen Diktatur bewußt und stellt sich seit der Gründung des Auktionshauses 1986 dieser Verantwortung.

Grisebach unterzieht alle zu Auktionen eingelieferten Kunstwerke einer strengen Prüfung der Provenienz. Die Spezialisten des Hauses werden dabei unterstützt von einem Netzwerk internationaler Experten. Insbesondere gilt dies für Kunstwerke, deren Besitzwechsel in den Jahren zwischen 1933 bis 1945 nicht offen liegen und nicht dokumentiert sind.

Villa Grisebach prüft in sämtlichen verfügbaren und ständig aktualisierten Quellen und Verzeichnissen, ob es bei zur Versteigerung eingereichten Kunstwerke irgendeinen Hinweis auf Diebstahl oder Raub durch nationalsozialistische Machthaber gibt. Wesentliche Quellen sind

– die internationale Datenbank ART LOSS REGISTER, der die Villa Grisebach alle zur Auktion vorgesehene Kunstwerke zur Prüfung meldet

– die von Bund und Ländern getragene Datenbank LOST ART der „Koordinierungsstelle Magdeburg“

– die jeweiligen Werkverzeichnisse der Künstler sowie Nachlaßverzeichnisse von Händlern und Sammlungen

– Dokumentationen von früheren Auktionen und Ausstellungen sowie jüngste Forschungsergebnisse.

Sollte sich nur ein geringster Anhaltspunkt ergeben, dass ein Werk eine fragliche Eigentumshistorie hat, wird es nicht zur Auktion zugelassen.

Rückgang
Ein Kunstwerk, das in der Auktion nicht zugeschlagen werden konnte, ist ein Rückgang. Dieser kann in der Regel im Nachverkauf zum Limit plus Aufgeld erworben werden.

Rücktritt
Ein Rücktritt oder eine Kündigung des Vertrages durch den Einlieferer hat Schadensersatzansprüche von Grisebach zur Folge. Gleichzeitig kann Grisebach bei Zweifeln an der Urheberschaft, Signatur, Technik oder den Eigentumsverhältnissen bis zur Auktion vom Vertrag zurücktreten (Weiteres regeln die Einlieferbedingungen des Vertrages).

S – Sammeltransport, Schätzpreis

Sammeltransport
Auch durch unsere Repräsentanten können Kunstwerke eingeliefert werden, die in einem für Sie kostengünstigen Sammeltransport nach Berlin verschickt werden. Der Einlieferer trägt die Kosten des Transports und der Versicherung, Grisebach übernimmt die Logistik.

Schätzpreis
Alle Kunstwerke werden vor dem Abschluss eines Vertrages nach den marktüblichen Preisen bewertet. Grisebach gibt in den Katalogen als Schätzpreis eine Preismarge an, die die Dynamik des Marktes darstellt. Durch die gemeinsame Festsetzung eines Limits wird der Verkaufspreis abgesichert.

T – Telefonisches Bieten, Third Floor, Transport

Telefonisches Bieten
An ausgewählten Auktionen ist auch die Teilnahme per Telefon möglich. Bitte verwenden Sie dazu unser Gebotsformular. Tragen Sie dort die Losnummer des gewünschten Kunstwerkes und Ihre Telefonnummer ein und senden Sie uns das Formular per Fax (+49 30 882 4145) oder per email (gebot@grisebach.com) zu. Grisebach ruft den Kunden einige Losnummern vor dem gewünschten Kunstwerk an und vertritt seine Gebote im Auktionssaal. Ein Zustandekommen der telefonischen Verbindung kann nicht garantiert werden.

Telefonisches Bieten ist bei der Auktion „Third Floor" nicht möglich. Bitte weichen Sie in diesem Fall auf schriftliches Bieten oder Online-Live-Bieten aus.

Third Floor
Der Katalog „Third Floor“ umfasst Kunstwerke bis zu einem Schätzwert von 3.000 Euro.

Transport
Nur nach Vereinbarung übernimmt Grisebach zu Lasten des Einlieferers den Transport in die Geschäftsräume. Grisebach empfiehlt auch eine sachgerechte Transportart bzw. das Versandmittel. Über die Repräsentanten ist ggf. ein Sammeltransport möglich.

U – Umsatzsteuer, Untergebot, Unter Vorbehalt

Umsatzsteuer
Beim Verkauf von regelbesteuerten Kunstwerken fällt die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 % an. Diese Umsatzsteuer wird bei Wohnsitz innerhalb der EU auf den Hammerpreis und das Aufgeld hinzugerechnet. Bei Ausfuhr des Kunstwerkes aus dem Gemeinschaftsgebiet der EU kann der Käufer hiervon befreit werden (vgl. § 4 der Versteigerungsbedingungen).

Untergebot
Gibt ein Kaufinteressent ein Gebot unter dem Limit ab und sind sonst keine weiteren Gebote in der Auktion, kann der Auktionator das Kunstwerk zunächst unter Vorbehalt zuschlagen. Grisebach nimmt dann umgehend Kontakt mit dem Einlieferer auf.

Unter Vorbehalt
Schlägt der Auktionator in der Auktion ein Los unter Vorbehalt zu, so liegt der Hammerpreis unter dem vereinbarten Limit. Grisebach nimmt dann umgehend Kontakt mit dem Einlieferer auf. Das Gebot ist für den Bieter bindend. Ein Zuschlag unter Vorbehalt wird nur wirksam, wenn Grisebach das Gebot innerhalb von drei Wochen nach dem Tage der Versteigerung schriftlich durch entsprechende Rechnungslegung bestätigt. Sollte in der Zwischenzeit ein anderer Bieter das Limit bieten, erhält dieser den Zuschlag.

V – Versteigerungsauftrag, Versand, Versicherung ...

Versteigerungsauftrag
Bei Einlieferung eines Kunstwerkes für unsere Auktionen schließt Grisebach mit dem Kunden einen Versteigerungsvertrag ab. Hierin werden die Bedingungen der Einlieferung geregelt. Die allgemeinen Versteigerungsbedingungen sind grundsätzlich Bestandteil jedes Vertrages.

Versteigerungsbedingungen
Alle Teilnehmer einer Auktion, die uns einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Kunstwerks erteilen, stimmen den Versteigerungsbedingungen zu. Diese sind im Internet, in allen Katalogen sowie in den Räumen von Grisebach einzusehen.

Versand
Alle ersteigerten Werke (Photographien, Graphik und kleinere Bilder, die nicht unter Glas gerahmt sind) bis zu einer Versicherungssumme von EUR 25.000 können auf sachgerechtem Weg durch Grisebach versandt werden. Für alle anderen Werke wird eine Kunstspedition beauftragt. Die Kosten für die Verpackung, den Versand und die Versicherung trägt der Käufer.

Versicherung
Alle Kunstwerke werden bei Abholung vom Einlieferer bis zur Übergabe an den Käufer von Grisebach gegen eine Kostenpauschale versichert (Weiteres regeln die Einlieferungsbedingungen des Vertrages).

Vorbesichtigung
Alle Werke werden in der Woche vor den Auktionen in den Geschäftsräumen von Grisebach ausgestellt. Eine besondere Auswahl der Kunstwerke wird zuvor noch an anderen Orten gezeigt (Hamburg, Düsseldorf, Dortmund, München und Zürich). Die Vorbesichtigungstermine werden auf unserer Homepage, postalisch wie auch in der Tagespresse bekannt gegeben.

Verwahrung
Das Kunstwerk wird von der Einlieferung bis zur Auktion von Grisebach auf ihre Kosten verwahrt. Für diesen Zeitraum wird eine Kostenpauschale für die Versicherung vereinbart, die in den Einlieferungsbedingungen des Vertrages geregelt ist.

Z – Zoll, Zuschlag, Zustandsbericht ...

Zoll
Alle Kunstwerke, die aus der EU heraus- oder in die EU hineingeführt werden, müssen zollamtlich behandelt werden. Grisebach übernimmt für alle Einlieferungen oder Käufe, sofern es nicht anders vereinbart wurde, die logistischen Arbeiten mit dem Zollamt.

Zurückgezogen
Grisebach behält sich bis zur Auktion das Recht vor, Kunstwerke aufgrund eines Zweifels an der Urheberschaft, der Technik, der Signatur oder auch an den Eigentumsverhältnissen zurückzuziehen.

Zuschlag
Der Zuschlag (Hammerpreis) erfolgt durch den Auktionator, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Auktionator darf nicht unter dem mit dem Einlieferer vereinbarten Limit zuschlagen bzw. nur in Einzelfällen einen Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (vgl. auch § 3.4 der Versteigerungsbedingungen).

Zustandsbericht
Der Zustandsbericht (Condition Report) wird von unseren Kunsthistorikern verfasst und enthält eine detaillierte Beschreibung des Zustands eines Kunstwerkes. Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Auf Wunsch kann er auch in Englisch erstellt werden.

Obwohl wir im Zweifelsfall den Rat von Restauratoren einholen, machen wir darauf aufmerksam, dass die Beurteilung im Rahmen der Haftungsbegrenzung unserer Versteigerungsbedingungen (§ 7) erfolgt. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt werden, sie sind gebraucht. Jeder Interessent kann sich während unserer Vorbesichtigungen einen persönlichen Eindruck des Zustands eines Kunstwerkes verschaffen.

Hinweis
Dieses Glossar dient nur zur Information, ein rechtlicher Anspruch hieraus ist ausgeschlossen.